Und auch immer daran denken: Wer anderen eine Grube gräbt, brauch ab 1,5m³ Aushub eine Baugenehmigung

Das würde dann auch jedes Grab betreffen, falls es dafür keine Ausnahme vom Gesetz gibt.

Und ist Baurecht nicht eh in Landesverantwortung?

Du hast doch nicht jetzt ernsthaft einen Anspruch an die Richtigkeit dieser Aussage xD

Hei— Heißt— heißt das— hast du etwa gelogen?

Wenn überhaupt nur mit völliger Sicherheit Dinge bahuptet, von denen ich keine Ahnung habe.

Ey, das mache ich! Das ist mein Ding!

Ich hab's nachgeprüft, ja, stimmt alles, allerdings garantiert der §909 BGB nur dass durch die Grube die du gräbst nicht die strukturelle Integrität des Nachbargrundstücks gefährdet sein darf, d.h. dessen Haus darf nicht einstürzen wegen Erdrutsch oder so.

Wird bei Gruben gerne vergessen: DGUV Vorschrift 38 §9 Absatz 1: Eine Absturzgefahr besteht bei einer Absturzhöhe von mehr als 1,00 m.

kann bestätigen

Wer anderen eine Grube gräbt,
hat ein Grubengrabgerät.

Ändere meinen Verstand.

Es gibt auch Universalgrabgeräte, die nicht für Gruben spezialisiert sind, aber trotzdem für Gruben angewendet werden können

Mit Grubengrabgerät ist das Graben einer Grube jedenfalls einfacher und geht deutlich schneller.

Frau Richterin meine Nachbarin hat eine 300 m³ Grube gegraben und mein Haus ist jetzt hineingefallen.

Ist doch viel geiler in so 'ner Grube zu wohnen. Ich sehe hier keine Vertiefung zu ihrem Nachteil. Auf wiedersehen

Wollte die Nachbarin etwa ihr Auto vergraben??

Wer anderen eine Grube gräbt hat keine Ahnung von deutschen Sprichwörtern.

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